Beihilfe zur Förderung der Gülle- und Jaucheausbringung mittels Schleppschuh und Injektortechnik und der Kompostierung von Mist (544)

Die vorliegenden Ausführungen basieren auf Texten von Reglementen, die sich noch im Gesetzgebungsverfahren befinden. Abänderungen im Laufe dieser Prozedur sind nicht ausgeschlossen. 

Ziel der Beihilfe

Durch die Anwendung innovativer Techniken ermöglicht die Agrarumwelt- und Klimamaßnahme „Beihilfe zur Förderung der Gülle- und Jaucheausbringung mittels Schleppschuh und Injektortechnik und der Kompostierung von Mist“ erhebliche Verbesserungen bei der Verringerung von Ammoniak- und Nitratverlusten und bei der allgemeinen Verwertung von organischem Material infolge des Einsatzes teurer Spezialgeräte wie gezogener Schleppschuhverteiler oder Injektor.

Durch direktes Vergraben mit Spezialausrüstung bzw. vorherige Kompostierung tragen die Maßnahmen deutlich zu einer Verringerung der NO2- und NH3-Emissionen bei. Darüber hinaus tragen diese Techniken zu einer besseren Verwertung des organischen Stickstoffs durch die Pflanze bei. Folglich wird es weniger vertikale Verlagerungen von Stickstoffverbindungen in den Böden geben. Kurzfristig zielt diese Maßnahme darauf ab, die Landwirte dafür zu sensibilisieren, diese Techniken verstärkt einzusetzen.

Die Maßnahme zielt auch auf eine bessere Verwertung von Mist durch Kompostierung mithilfe eines Kompostwenders. Die Technik der Kompostierung von Mist bietet verschiedene Umweltvorteile.

Mittelherkunft

Die Agrarumwelt- und Klimamaßnahme „Beihilfe zur Förderung der Gülle- und Jaucheausbringung mittels Schleppschuh und Injektortechnik und der Kompostierung von Mist“ wird zu 20 % aus gemeinschaftlichen Mitteln (Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft - EGFL) und zu 80 % aus nationalen Mitteln (Fonds d’orientation économique et sociale pour l’agriculture) finanziert.

Zuwendungsempfänger

Empfänger sind Landwirte, die bei der Ausbringung von Gülle und Jauche Spezialgeräte einsetzen, mithilfe derer der organische Dünger direkt vergraben wird bzw. die die Technik der Kompostierung von Mist einsetzen.

Förderfähige Maßnahmen

Die Agrarumwelt- und Klimamaßnahme „Beihilfe zur Förderung der Gülle- und Jaucheausbringung mittels Schleppschuh und Injektortechnik und der Kompostierung von Mist“ fördert folgende Maßnahmen:

  • Option 1: Schleppschuhtechnik
  • Option 2: Injektortechnik (inkl. Strip-Till)
  • Option 3: CULTAN-Mischung Gülle mit mineralischem Dünger
  • Option 4: CULTAN-Nagelradverfahren
  • Option 5: Kompostierung von Festmist

Fördervoraussetzungen

Der Antragsteller muss aktiver Landwirt sein.

Der Antragsteller erfüllt die Anforderungen der erweiterten und sozialen Konditionalität.

Der Betrieb hält zusätzliche Mindestanforderungen für Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ein.

Die gesamte Gülle ist mit der gemeldeten Technik auszubringen. Falls verschiedene Techniken angewandt werden, können diese im Flächenantrag gemeldet werden. Dementsprechend wird ein Top-Up für die Gülle, die mit Injektor ausgebracht wird, ausgezahlt.  Mit dem Pralltellerverbot ab 2024 kann die Schleppschlauchtechnik nicht mehr begünstigt werden, da sie dann Standard ist. Die Maßnahme begrenzt sich ab dann auf die Schleppschuhtechnik und den Injektor.

Das Führen eines Parzellenpasses ist Vorschrift.

Ausführlichere Bestimmungen finden Sie im Merkblatt unter „Mehr dazu“.

Art und Höhe der Förderung

Die Prämienhöhen betragen voraussichtlich folgende Werte:

Option (€/ha)
Option 1: Schleppschuhtechnik 24
Option 2: Injektortechnik (einschließlich Strip-Till) 40
Option 3: CULTAN-Mischung Gülle mit mineralischem Dünger 48
Option 4: CULTAN-Nagelradverfahren 20
Option 5: Kompostierung von Festmist 12

Antragstellung

Die Antragstellung geschieht ausschließlich über zwei Vorgänge auf MyGuichet.lu. Hierfür muss sich der Antragsteller einen zertifizierten beruflichen Bereich einrichten. Die Antragstellung kann jedoch auch durch eine Drittperson erfolgen. Die Vorgänge sind:

  1. Antrag zur Teilnahme:  Dies geschieht mithilfe des Vorgangs „Erstantrag für eine AUKM-Verpflichtung“. Der Antrag muss spätestens am 30. September eingereicht werden, damit am 1. November desselben Jahres die Teilnahme am Programm beginnen kann.
  2. Jährliche Bestätigung im Rahmen des Flächenantrags/der Weinbaukarteierhebung: Dies geschieht mithilfe des Vorgangs „Flächenantrag und Weinbaukarteierhebung“. Für die Bestätigung klickt der Antragstellung auf der Seite „Bestätigung mehrjähriger Maßnahmen“ die Regelung an. Des Weiteren muss er auf der Seite „AUKM 544 - Zusätzliche Angaben“ zusätzliche Angaben abliefern.

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