Beihilfe zur Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland (551)

Die vorliegenden Ausführungen basieren auf Texten von Reglementen, die sich noch im Gesetzgebungsverfahren befinden. Abänderungen im Laufe dieser Prozedur sind nicht ausgeschlossen. 

Ziel der Beihilfe

Die Agrarumwelt- und Klimamaßnahme „Beihilfe zur Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland“ zielt auf die Beibehaltung oder Einführung weniger intensiver Bewirtschaftungspraktiken zugunsten der Artenvielfalt von Tieren und Pflanzen bzw. der Qualität von Grund- und Oberflächenwasser ab.

Der Primäreffekt der Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland besteht darin, die Erosion und die Auswaschung von Nitraten so weit wie möglich zu verhindern, um auf diese Weise das Grund- und Oberflächenwasser zu schützen. Ein Nebeneffekt der geplanten Maßnahmen ist die Reduzierung der Treibhausgasemissionen (NOx, CO2). Des Weiteren fördert diese Maßnahme die Sequestrierung von Kohlenstoff in den Böden.

Diese Maßnahme trägt zu den übergreifenden Zielen im Bereich Umwelt und Klima bei.

Mittelherkunft

Die Agrarumwelt- und Klimamaßnahme „Beihilfe zur Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland“ wird zu 20 % aus gemeinschaftlichen Mitteln (Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft - EGFL) und zu 80 % aus nationalen Mitteln (Fonds d’orientation économique et sociale pour l’agriculture) finanziert.

Zuwendungsempfänger

Empfänger sind Landwirte, die Ackerflächen gemäß den Bestimmungen dieser Maßnahme in Dauergrünland umwandeln.

Förderfähige Maßnahmen

Die Agrarumwelt- und Klimamaßnahme „Beihilfe zur Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland“ ist eine Flächenprämie, die zwei Optionen bietet:

  • Option 1: Mischung aus Gräsern, die für eine intensivere Nutzung bestimmt sind und u.a. Raygras beinhaltet;
  • Option 2: Mischung aus Gräsern für eine extensivere Bewirtschaftung, bestehend aus extensiv genutzten Gräsern, unter Ausschluss von Raygras.

Fördervoraussetzungen

Der Antragsteller muss aktiver Landwirt sein.

Der Antragsteller erfüllt die Anforderungen der erweiterten und sozialen Konditionalität.

Der Betrieb hält zusätzliche Mindestanforderungen für Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ein.

Die Maßnahmen gelten während des gesamten Verpflichtungszeitraums immer auf ein und derselben Parzelle. Die Maßnahme ist im ganzen Land anwendbar.

Die Nutzungsänderung von Ackerland in Dauergrünland ist nur möglich, sofern diese Flächen in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Verpflichtung mindestens drei Jahre lang als Ackerland genutzt wurden, das mit anderen Ackerkulturen als Feldfutter eingesät war.  Parzellen, die bereits im vorangegangenen Zeitraum unter einem Nutzungsänderungsvertrag standen, sind von der obigen Bedingung ausgenommen und sind auch im Rahmen dieser Maßnahme förderfähig.

Das Pflügen und die Zerstörung der Pflanzendecke dieser Parzellen sind während des Zeitraums untersagt, es sei denn, es liegt eine vorherige Genehmigung vom Service d’économie rurale (SER) vor.

Ausführlichere Bestimmungen finden Sie im Merkblatt unter „Mehr dazu“.

Art und Höhe der Förderung

Die Prämienhöhen betragen voraussichtlich folgende Werte:

Option (€/ha)
Option 1: Mischung aus Gräsern, die für eine intensivere Nutzung bestimmt sind und u.a. Raygras beinhaltet 400
Option 2: Mischung aus Gräsern für eine extensivere Bewirtschaftung, bestehend aus extensiv genutzten Gräsern, unter Ausschluss von Raygras 450

Antragstellung

Die Antragstellung geschieht ausschließlich über zwei Vorgänge auf MyGuichet.lu. Hierfür muss sich der Antragsteller einen zertifizierten beruflichen Bereich einrichten. Die Antragstellung kann jedoch auch durch eine Drittperson erfolgen. Die Vorgänge sind:

  1. Antrag zur Teilnahme:  Dies geschieht mithilfe des Vorgangs „Erstantrag für eine AUKM-Verpflichtung“. Der Antrag muss spätestens am 30. September eingereicht werden, damit am 1. November desselben Jahres die Teilnahme am Programm beginnen kann. Hierbei meldet der Landwirt die betreffenden Parzellen, auf denen die Maßnahme stattfindet.
  2. Jährliche Bestätigung im Rahmen des Flächenantrags/der Weinbaukarteierhebung: Dies geschieht mithilfe des Vorgangs „Flächenantrag und Weinbaukarteierhebung“. Für die Bestätigung klickt der Antragstellung auf der Seite „Bestätigung mehrjähriger Maßnahmen“ die Regelung an.

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