Förderprämie zur Entwicklung von Agroforst-Systemen (554)

Die vorliegenden Ausführungen basieren auf Texten von Reglementen, die sich noch im Gesetzgebungsverfahren befinden. Abänderungen im Laufe dieser Prozedur sind nicht ausgeschlossen. 

Ziel der Beihilfe

Die Agrarumwelt- und Klimamaßnahme „Förderprämie zur Entwicklung von Agroforst-Systemen“ zielt auf eine Förderung der Entwicklung von Agroforst-Systemen ab. Unter Agroforst-Systemen werden Landnutzungssysteme verstanden, worin Bäume, Feldfrüchte und/oder Tiere auf derselben landwirtschaftlichen Bewirtschaftungseinheit in Kombination genutzt werden. Ihre Eigenschaften sind:

  • Landwirtschaftlich geprägtes Landbausystem;
  • Kombination aus Kulturpflanzen (landwirtschaftlich oder gärtnerisch) und/oder Nutztieren mit Gehölzen (Bäumen, Sträucher);
  • Anbau auf derselben Fläche;
  • Variation in Art, Alter, Anzahl, Verteilung und Anordnung der Gehölze.

Der Einfluss von Agroforst-Systeme auf die Umwelt ist vielfältig. Ihre Eigenschaften spielen in den Bereichen Erosionsschutz, Konkurrenzsituation, Kohlenstoffspeicherung, Bestandsklima, Biodiversität und Ästhetik.

Mittelherkunft

Die Agrarumwelt- und Klimamaßnahme „Förderprämie zur Entwicklung von Agroforst-Systemen“ wird zu 100 % aus nationalen Mitteln finanziert.

Zuwendungsempfänger

Empfänger sind Landwirte und Winzer, die auf ihren Nutzflächen Agroforst-Systeme gemäß den Regeln dieser Maßnahme anlegen.

Förderfähige Maßnahmen

Die Agrarumwelt- und Klimamaßnahme „Förderprämie zur Entwicklung von Agroforst-Systemen“ fördert das Anlegen von:

  • Kategorie AF1: Wertholzsysteme und hochstämmige Obstbäume
  • Kategorie AF2: Kurzumtriebssysteme in Form von Streifen
  • Kategorie AF3: Strukturreiche (Baum-) Hecken

Die Regelung sieht vor:

  • Einmalige Zahlung als Beitrag zu den Anpflanzungskosten;
  • Jährliche Hektarzahlung als Beitrag zu den Unterhaltskosten.

Fördervoraussetzungen

Der Antragsteller muss aktiver Landwirt sein.

Der Antragsteller erfüllt die Anforderungen der erweiterten und sozialen Konditionalität.

Der Antragsteller hält zusätzliche Mindestanforderungen für Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ein.

Die Bewilligung der Förderung der Anpflanzung ist an die Einhaltung folgender Bedingungen geknüpft:

  • Zur Anlage der verschiedenen Kategorien von Agroforst-Systemen verwendet der Teilnehmer die vom Service d’économie rurale (SER) vorgegebenen Holzarten (siehe Merkblatt).
  • Der Erstantrag enthält alle notwendigen Belege (siehe Antragstellung).

Die Bewilligung der Förderung des Unterhalts ist an die Einhaltung folgender Bedingungen geknüpft:

  • Die Förderung zur Anpflanzung wurde bereits gewährt.
  • Der Antrag ist belegt mit Rechnungen der Unterhaltsarbeiten, sowie einer Bescheinigung der erforderlichen Mindestqualifikation der ausführenden Person für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten.

Des Weiteren ist die Förderung der Anpflanzung und des Unterhalts an weitere Bedingungen geknüpft.

Ausführlichere Bestimmungen finden Sie im Merkblatt unter „Mehr dazu“.

Art und Höhe der Förderung

Die einzelnen Förderbeträge betreffen sowohl die einmalige Anpflanzung wie den jährlichen Unterhalt. Die jeweiligen Beträge sind in folgender Tabelle aufgelistet:

Kategorie Anpflanzung Unterhalt
Kategorie AF1 80% der Kosten
Höchstens 70 €/Setzling
10 €/Baum
Kategorie AF2 80% der Kosten
Höchstens 900 €/ha
Höchstens 10 €/m Zaun
60 €/ha Anpflanzung
Kategorie AF3 80% der Kosten
Höchstens 2 500 €/ha
Höchstens 10 €/m Zaun
180 €/ha Anpflanzungszone

Antragstellung

Die Antragstellung geschieht ausschließlich über zwei Vorgänge auf MyGuichet.lu. Hierfür muss sich der Antragsteller einen zertifizierten beruflichen Bereich einrichten. Die Antragstellung kann jedoch auch durch eine Drittperson erfolgen. Die Vorgänge sind:

  1. Antrag zur Teilnahme:  Dies geschieht mithilfe des Vorgangs „Erstantrag für eine AUKM-Verpflichtung“. Der Antrag muss spätestens am 30. September eingereicht werden, damit am 1. November desselben Jahres die Teilnahme am Programm beginnen kann. Hierbei meldet der Landwirt die betreffenden Parzellen, auf denen die Maßnahme stattfindet. Des Weiteren fügt er seinem Erstantrag bei:
    • Anpflanzungsplan mit präziser Angabe zur Lokalisierung der einzelnen Anpflanzungen und der verwendeten Baumarten,
    • Bewirtschaftungsplan (Dauer und Frequenz der Unterhaltsarbeiten, voraussichtlicher Erntetermin).
  2. Jährliche Bestätigung im Rahmen des Flächenantrags/der Weinbaukarteierhebung: Dies geschieht mithilfe des Vorgangs „Flächenantrag und Weinbaukarteierhebung“. Für die Bestätigung klickt der Antragstellung auf der Seite „Bestätigung mehrjähriger Maßnahmen“ die Regelung an.

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