Ausgleichszulage für Erzeuger in benachteiligten Gebieten (532)

Die vorliegenden Ausführungen basieren auf Texten von Reglementen, die sich noch im Gesetzgebungsverfahren befinden. Abänderungen im Laufe dieser Prozedur sind nicht ausgeschlossen. 

Ziel der Beihilfe

Die Ausgleichszulage für Erzeuger in benachteiligten Gebieten ermöglicht es, einen Teil des Einkommensverlusts auszugleichen, der durch natürliche oder spezifische Einschränkungen verursacht wird, denen landwirtschaftliche Betriebe in Gebieten mit schwierigen Bewirtschaftungsbedingungen ausgesetzt sind.

Die Maßnahme trägt dazu bei, eine Intensivierung der landwirtschaftlichen Flächen zu vermeiden.

Diese Intensivierung hat negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Biodiversität. Daher ist es wichtig, kleinere Familienbetriebe zu erhalten, um eine naturverträglichere Bewirtschaftungsweise zu fördern und eine Intensivierung der Produktion auf diesen Flächen zu vermeiden.

Insgesamt trägt diese Maßnahme zur Wiederherstellung, Erhaltung und Stärkung der von der Landwirtschaft abhängigen Ökosysteme und zur Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Tätigkeit in Luxemburg sowie zu den übergreifenden Umwelt- und Klimaschutzzielen bei.

Mittelherkunft

Ausgleichszahlungen werden zu 20 % aus gemeinschaftlichen Mitteln (Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft - EGFL) und zu 80 % aus nationalen Mitteln (Fonds d’orientation économique et sociale pour l’agriculture) finanziert.

Zuwendungsempfänger

Empfänger sind Landwirte, die landwirtschaftliche Flächen in anerkannten benachteiligten Gebieten bewirtschaften.

Förderfähige Maßnahmen

Beihilfeberechtigt sind alle in Luxemburg gelegenen landwirtschaftlichen Flächen mit Ausnahme der Flächen im Weinbau, der intensiven Obstanlagen, der Baumschulen, sowie sonstigen Intensivkulturen (Gemüse- oder Blumenanbau sowohl im Freiland als auch im Gewächshaus).

Nach Anpassung der Ausweisungsprozedur, beruhend auf die vorgeschriebenen Bestimmungen der europäischen Verordnung (EU) Nr. 1305/2013, wurde 2019 das ganze Großherzogtum Luxemburg als benachteiligtes Gebiet eingestuft.

Fördervoraussetzungen

Der Antragsteller muss aktiver Landwirt sein.

Der Antragsteller erfüllt die Anforderungen der erweiterten und sozialen Konditionalität.

Der Antragssteller übt eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf den Flächen in dem ausgewiesenen benachteiligten Gebiet aus.

Es wird kein Betrieb mehr durch seine ökonomische Größe ausgeschlossen.

Art und Höhe der Förderung

Der jährliche Finanzrahmen für die Ausgleichszulage beträgt 17.405.000 €.

Die Prämienhöhe beträgt voraussichtlich:

Für die ersten 90 Hektar: 165 €/ha

Für die zusätzlichen Hektare: 90 €/ha.

Antragstellung

Die Antragstellung geschieht ausschließlich mithilfe des Vorgangs „Flächenantrag und Weinbaukarteierhebung“ auf MyGuichet.lu. Hierfür muss sich der Antragsteller einen zertifizierten beruflichen Bereich einrichten. Die Antragstellung kann jedoch auch durch eine Drittperson erfolgen.

Für die Antragstellung muss der Landwirt auf der Seite „Auswahl jährlicher Prämien“ die Regelung anklicken.

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