Basisprämie (501)

Ziel der Beihilfe

Ziel der Basisprämie ist die Grundabsicherung des Einkommens aller aktiven Landwirte durch eine entkoppelte Basis-Direktzahlung. Die Basisprämie basiert wie bisher auf:

  • übertragbaren Ansprüchen;
  • beihilfefähigen Flächen;
  • Erfüllung der Anforderungen der erweiterten und sozialen Konditionalität.

Mittelherkunft

Die Basisprämie ist eine Direktzahlung. Direktzahlungen werden zu 100 % aus gemeinschaftlichen Mitteln finanziert [Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL)].

Zuwendungsempfänger

Empfänger sind Landwirte, die Basisprämienansprüche halten und über beihilfefähige Flächen verfügen.

Förderfähige Maßnahmen

Die Basisprämie zielt auf eine Grundabsicherung des Einkommens aller aktiven Landwirte ab. Sie unterstützt somit die landwirtschaftliche Tätigkeit der Antragsteller.

Fördervoraussetzungen

Der Antragsteller muss aktiver Landwirt sein.

Der Antragsteller hält Basisprämienansprüche und bewirtschaftet beihilfefähige Flächen.

Der Antragsteller erfüllt die Anforderungen der erweiterten und sozialen Konditionalität.

Ausführlichere Bestimmungen finden Sie im Merkblatt unter „Mehr dazu“.

Art und Höhe der Förderung

Die Höhe der Basisprämie ist individuell unterschiedlich und basiert auf dem Wert der anhand beihilfefähiger Flächen aktivierten Ansprüchen („Jetons“).

Die im Rahmen der letzten Reform (2015) erstellten Ansprüche werden in einem ersten Schritt in ihrem Wert an den neuen Finanzrahmen der Basisprämie angepasst. Dies führt zu einer Kürzung von 30 % aller Ansprüche.

In einem zweiten Schritt werden alle Ansprüche ab 2023 bis 2027 schrittweise zu einem Einheitswert hingeführt. Ansprüche mit einem niedrigen Wert werden schrittweise erhöht, Ansprüche mit einem hohen Wert schrittweise gekürzt. Da ab 2027 alle Ansprüche denselben Wert hätten, wird die Basisprämie dann durch eine einheitliche Hektarprämie von voraussichtlich 132 €/ha ersetzt. Die Ansprüche werden somit ab dem 31 .12. 2026 abgeschafft.

Antragstellung

Die Antragstellung geschieht ausschließlich mithilfe des Vorgangs „Flächenantrag und Weinbaukarteierhebung“ auf MyGuichet.lu. Hierfür muss sich der Antragsteller einen zertifizierten beruflichen Bereich einrichten. Die Antragstellung kann jedoch auch durch eine Drittperson erfolgen. Die Basisprämie wird durch entsprechendes Anklicken auf der Seite „Auswahl jährlicher Prämien“ beantragt. Auf derselben Seite kann der Antragsteller auch eine Zuteilung aus der nationalen Reserve beantragen.

Übertragungen von Ansprüchen werden anhand des Formulars T gemeldet.

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