Anbau von Zwischenfrüchten und Untersaaten (515)
Ziel der Beihilfe
Die Öko-Regelung „Zwischenfruchtanbau und Untersaaten“ hat günstige Auswirkungen auf die Bodenbewirtschaftung und einen großen Einfluss auf die Entwicklung der Nitratwerte im Boden, da sie gegen Erosion und Nitratauswaschung wirkt:
- Bodenbedeckung mit Anreicherung des Bodens mit organischer Substanz für eine höhere biologische Bodenaktivität, eine höhere Wasserspeicherfähigkeit und einen wirksamen Schutz gegen Erosion;
- Die Bindung von Nitrat durch den Anbau von Pflanzen in der Nachsaison begrenzt die Nitratauswaschung;
- Eine deutliche Verringerung der Erosion trägt zur Vermeidung des Problems der Sedimentation in den Wasserläufen bei;
- Darüber hinaus tragen Zwischenfrüchte mit gemischter Pflanzendecke zum Schutz der biologischen Vielfalt bei und verbessern die Ökosystemdienstleistungen.
Mittelherkunft
Öko-Regelungen sind Direktzahlungen. Direktzahlungen werden zu 100 % aus gemeinschaftlichen Mitteln finanziert (Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft - EGFL).
Zuwendungsempfänger
Empfänger sind Landwirte, die Zwischenfrüchte oder Untersaaten in Maiskulturen anbauen.
Förderfähige Maßnahmen
Die Öko-Regelung „Anbau von Zwischenfrüchten und Untersaaten“ fördert den Anbau von Zwischenfrüchten oder Untersaaten in Maiskulturen zwecks Bodenbedeckung nach der Ernte der Hauptkultur während der Herbst- und Wintermonate. Gefördert werden:
- Zwischenfrüchte mit einfacher Bedeckung und Untersaaten in Maiskulturen: Die Pflanzendecke besteht aus einer der im Anhang aufgelisteten Pflanzenarten.
- Zwischenfrüchte mit gemischter Bedeckung: Die Pflanzendecke besteht aus mindestens 3 verschiedenen Pflanzenarten.
Fördervoraussetzungen
Der Antragsteller muss aktiver Landwirt sein.
Der Antragsteller erfüllt die Anforderungen der erweiterten und sozialen Konditionalität.
Die Pflanzendecke darf nicht vor dem 1. Februar des Folgejahres durch eine mechanische Bearbeitung unwiderruflich zerstört werden.
Ausführlichere Bestimmungen finden Sie im Merkblatt unter „Mehr dazu“.
Art und Höhe der Förderung
Der jährliche Finanzrahmen für die Beihilfe zum Anbau von Zwischenfrüchten und Untersaaten beträgt 1.321.000 €.
Die Prämienhöhen betragen voraussichtlich folgende Werte:
Variante | Art der Fläche | Referenzfläche | Prämienhöhe |
---|---|---|---|
515-ZF1 | Zwischenfruchtanbau mit einfacher Bedeckung | 7.100 ha | 120 €/ha |
515-ZF2 | Zwischenfruchtanbau mit gemischter Bedeckung | 1.400 ha | 185 €/ha |
515-US | Untersaat in Maiskulturen | 1.400 ha | 150 €/ha |
Diese Beträge gelten für die angegebenen förderfähigen Referenzflächen. Übersteigt die förderfähige Gesamtfläche diese Referenzfläche, so kann der Finanzrahmen aufgestockt werden, falls die Finanzrahmen anderer Öko-Regelungen nicht ausgeschöpft sind. Ist dies nicht der Fall, wird die Prämie pro Hektar anteilsmäßig verringert.
Antragstellung
Die Antragstellung geschieht ausschließlich mithilfe des Vorgangs „Flächenantrag und Weinbaukarteierhebung“ auf MyGuichet.lu. Hierfür muss sich der Antragsteller einen zertifizierten beruflichen Bereich einrichten. Die Antragstellung kann jedoch auch durch eine Drittperson erfolgen. Für die Antragstellung muss der Landwirt:
- auf der Seite „Auswahl jährlicher Prämien“ die Regelung anklicken, und
- im grafischen Teil des Formulars die Regelung auf den betreffenden Parzellen aktivieren.
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