Zeitnahe Einarbeitung von Mist (518)
Ziel der Beihilfe
Die Öko-Regelung „Zeitnahe Einarbeitung von Mist“ zielt darauf ab, die Ammoniakemissionen bei der Ausbringung von organischen Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Flächen zu verringern.
Die relativ schnelle Einarbeitung von Dung in den Boden verringert nicht nur die Verflüchtigung von Ammoniak, sondern fördert auch die Mineralisierung des organischen Stickstoffs durch den direkten Kontakt mit der Bodenfauna. Aus wirtschaftlicher Sicht sparen die umweltfreundlicheren Methoden zur Ausbringung von Dung Kosten für Mineraldünger, da die Verluste verringert werden, aber es entstehen zusätzliche Kosten für Maschinen und Arbeitskräfte. Es ist es wichtig zu beachten, dass die Kosten für Maschinen und Arbeitskräfte je nach angewandter Methode variieren.
Mittelherkunft
Öko-Regelungen sind Direktzahlungen. Direktzahlungen werden zu 100 % aus gemeinschaftlichen Mitteln finanziert (Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft - EGFL).
Zuwendungsempfänger
Empfänger sind Landwirte, die auf ihren Parzellen den ausbrauchten Mist innerhalb der vorgeschriebenen Zeitspanne einarbeiten.
Förderfähige Maßnahmen
Die Öko-Regelung „Zeitnahe Einarbeitung von Mist“ fördert die Verringerung der Ammoniak-Emissionen und die Mineralisierung des organischen Stickstoffs.
Fördervoraussetzungen
Der Antragsteller muss aktiver Landwirt sein.
Der Antragsteller erfüllt die Anforderungen der erweiterten und sozialen Konditionalität.
Der auf nacktem Land ausgebrachte Stallmist des Betriebs muss innerhalb von 4 Stunden nach dem Ausbringen eingearbeitet werden.
Die beihilfefähige Fläche wird berechnet, indem die theoretisch verfügbare Menge an Mist durch eine Referenzmenge pro Hektar geteilt wird. Die Menge basiert auf den Ausscheidungswerten der gehaltenen Tiere, sowie auf In- und Exporte an Mist von/zu anderen Betrieben.
Die Referenzmengen pro Hektar betragen:
- 15 Tonnen bei Mist;
- 8 Tonnen beim Festanteil von Gülle und Gärresten, Klärschlamm und Kompost;
- 3 Tonnen bei Geflügelkot, Geflügelmist.
Ausführlichere Bestimmungen finden Sie im Merkblatt unter „Mehr dazu“.
Art und Höhe der Förderung
Der jährliche Finanzrahmen für die Beihilfe zur Einarbeitung von Mist beträgt 312.000 €. Die Prämienhöhe beträgt voraussichtlich 60 €/ha.
Dieser Betrag gilt für eine förderfähige Höchstfläche von 5.200 Hektar. Übersteigt die förderfähige Gesamtfläche diese Referenzfläche, so kann der Finanzrahmen aufgestockt werden, falls die Finanzrahmen anderer Öko-Regelungen nicht ausgeschöpft sind. Ist dies nicht der Fall, wird die Prämie pro Hektar anteilsmäßig verringert.
Antragstellung
Die Antragstellung geschieht ausschließlich mithilfe des Vorgangs „Flächenantrag und Weinbaukarteierhebung“ auf MyGuichet.lu. Hierfür muss der Antragsteller sich einen zertifizierten beruflichen Bereich einrichten. Die Antragstellung kann jedoch auch durch eine Drittperson erfolgen. Für die Antragstellung muss der Landwirt:
- auf der Seite „Auswahl jährlicher Prämien“ die Regelung anklicken, und
- im grafischen Teil des Formulars die Regelung auf den betreffenden Parzellen aktivieren.
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