Handel mit Pflanzenschutzmitteln

Verkauf

Nur in Luxemburg zugelassene Pflanzenschutzmittel dürfen in Luxemburg in Verkehr gebracht werden. Jedoch dürfen in Luxemburg nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel hier gelagert werden, wenn diese für die Anwendung oder das Inverkehrbringen im Ausland gedacht sind, und eine vorherige Meldung beim Service de la protection des végétaux der Administration des Services techniques de l‘Agriculture stattgefunden hat.

Pflanzenschutzmittel werden entweder für die berufliche oder die nicht berufliche Anwendung zugelassen. Über Art und Stand der Zulassungen informiert diese Internetseite der ASTA.

Für die berufliche Anwendung zugelassene Pflanzenschutzmittel dürfen nur von Inhabern des Sachkundenachweises (Sprëtzpass) „distribution et conseil“ abgegeben oder beraten werden. Pflanzenschutzmittel mit Zulassung für die nicht berufliche Anwendung dürfen nur von Inhabern des „Sprëtzpass“ „distribution et conseil“, „distribution et conseil de produits à usage non professionnel“ oder „usage professionnel“ abgegeben oder beraten werden. Zum Zeitpunkt der Abgabe muss der Kunde von einem Inhaber eines der vorgenannten Sachkundenachweise beraten werden. Insbesondere sind die Kunden auf die vom jeweiligen Pflanzenschutzmittel ausgehenden Risiken aufmerksam zu machen.

Kurse zum Erhalt des „Sprëtzpass für Händler und Berater von Pflanzenschutzmitteln werden über das House of Training angeboten. Alternativ ist die Anerkennung bestimmter Ausbildungsdiplome oder ausländischer Sachkundenachweise ebenfalls möglich.

Pflanzenschutzmittel jeglicher Art dürfen nicht zur Selbstbedienung im Handel zugänglich sein (Verbot des „libre-service“).

Kauf

Für die berufliche Anwendung zugelassene Pflanzenschutzmittel dürfen nur an Inhaber des „Sprëtzpass“ „distribution et conseil oder „usage professionnel“ abgegeben bzw. verkauft werden. Die Abholung im Geschäft oder Annahme einer Pflanzenschutzmittellieferung darf aber weiterhin von Personen ohne Sachkundenachweis erfolgen.

Spezielle Vorgaben

Des Weiteren müssen Händler von Pflanzenschutzmitteln spezielle Vorgaben bezüglich der Pflanzenschutzmittelrechnungen beachten und dem Service de la protection des végétaux ihre Tätigkeit sowie jährlich die abgegebenen Pflanzenschutzmittelmengen melden. Zusätzlich ist über Ein- und Ausgang der Pflanzenschutzmittel Buch zu führen.

Kontrollen

Der Service de la protection des végétaux führt in Zusammenarbeit mit der Administration des douanes et accises jährliche Kontrollen bei den Händlern von Pflanzenschutzmitteln durch (siehe Kontrollpunkte PSM-Handel betreffend die berufliche und die nicht-berufliche Anwendung).

Zum letzten Mal aktualisiert am