Beihilfe zur Förderung der Reduzierung der Stickstoffdüngung (545)

Die vorliegenden Ausführungen basieren auf Texten von Reglementen, die sich noch im Gesetzgebungsverfahren befinden. Abänderungen im Laufe dieser Prozedur sind nicht ausgeschlossen. 

Ziel der Beihilfe

Die Agrarumwelt- und Klimamaßnahme „Beihilfe zur Förderung der Reduzierung der Stickstoffdüngung“ bietet geeignete Instrumente für die Extensivierung der Landwirtschaft im gesamten Land, insbesondere aber in Wasserschutzgebieten, Natura-2000-Gebieten, nationalen Schutzgebieten und anderen Gebieten, in denen der Umweltschutz besondere Bedeutung hat.

Der primäre Effekt dieser Maßnahmen besteht darin, die Nitratauswaschung auf ein Minimum zu reduzieren, um so das Grundwasser und die Oberflächengewässer zu schützen. Ein Nebeneffekt der geplanten Maßnahmen ist die Reduzierung der Treibhausgasemissionen (NOx, CO2).

Mittelherkunft

Die Agrarumwelt- und Klimamaßnahme „Beihilfe zur Förderung der Reduzierung der Stickstoffdüngung“ wird zu 100 % aus nationalen Mitteln finanziert.

Zuwendungsempfänger

Empfänger sind Landwirte, die auf bestimmten Parzellen die Stickstoffdüngung verringern.

Förderfähige Maßnahmen

Die Agrarumwelt- und Klimamaßnahme „Beihilfe zur Förderung der Reduzierung der Stickstoffdüngung“ fördert folgende Maßnahmen:

  • Option 1: Reduzierung der Stickstoffdüngung in Ackerkulturen außer Hackfrüchten
  • Option 2: Reduzierung der Stickstoffdüngung bei Hackfrüchten
  • Option 3: Reduzierung der Stickstoffdüngung auf Dauergrünland und Feldfutter 140 kgN verfügbar
  • Option 4: Reduzierung der Stickstoffdüngung auf Dauergrünland und Feldfutter 50 kgN verfügbar

Fördervoraussetzungen

Der Antragsteller muss aktiver Landwirt sein.

Der Antragsteller erfüllt die Anforderungen der erweiterten und sozialen Konditionalität.

Der Betrieb hält zusätzliche Mindestanforderungen für Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ein.

Die Maßnahmen sind während des gesamten Verpflichtungszeitraums immer auf ein und derselben Parzelle anzuwenden.

Die organische Düngung ist auf die nationalen Standards beschränkt, die in den verschiedenen Gebieten des Landes festgelegt sind.

Die Grunddüngung P und K darf nicht höher sein als die Empfehlungen des Service de Pedologie der ASTA.

Ausführlichere Bestimmungen finden Sie im Merkblatt unter „Mehr dazu“.

Art und Höhe der Förderung

Die Prämienhöhen betragen voraussichtlich folgende Werte:

Option (€/ha)
Option 1: Reduzierung der Stickstoffdüngung in Ackerkulturen außer Hackfrüchten 200
Option 2: Reduzierung der Stickstoffdüngung bei Hackfrüchten 225
Option 3: Reduzierung der Stickstoffdüngung auf Dauergrünland und Feldfutter 140 kgN verfügbar 150
Option 4: Reduzierung der Stickstoffdüngung auf Dauergrünland und Feldfutter 50 kgN verfügbar 225

Antragstellung

Die Antragstellung geschieht ausschließlich über zwei Vorgänge auf MyGuichet.lu. Hierfür muss sich der Antragsteller einen zertifizierten beruflichen Bereich einrichten. Die Antragstellung kann jedoch auch durch eine Drittperson erfolgen. Die Vorgänge sind:

  1. Antrag zur Teilnahme:  Dies geschieht mithilfe des Vorgangs „Erstantrag für eine AUKM-Verpflichtung“. Der Antrag muss spätestens am 30. September eingereicht werden, damit am 1. November desselben Jahres die Teilnahme am Programm beginnen kann. Hierbei meldet der Landwirt die betreffenden Parzellen, auf denen die Maßnahme stattfindet.
  2. Jährliche Bestätigung im Rahmen des Flächenantrags/der Weinbaukarteierhebung: Dies geschieht mithilfe des Vorgangs „Flächenantrag und Weinbaukarteierhebung“. Für die Bestätigung klickt der Antragstellung auf der Seite „Bestätigung mehrjähriger Maßnahmen“ die Regelung an.

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