Förderprämie zum Einstieg in einen nachhaltigen und umweltfreundlichen Weinbau (542)

Die vorliegenden Ausführungen basieren auf Texten von Reglementen, die sich noch im Gesetzgebungsverfahren befinden. Abänderungen im Laufe dieser Prozedur sind nicht ausgeschlossen. 

Ziel der Beihilfe

Die Agrarumwelt- und Klimamaßnahme „Förderprämie zum Einstieg in einem nachhaltigen und umweltfreundlichen Weinbau“ zielt darauf ab, die integrierte Produktion von Weinreben zu fördern, um insbesondere die Auswirkungen des Weinanbaus auf Wasser, Umwelt und Klima zu verringern.

Es handelt sich um einen modularen Ansatz, der aus einer horizontalen Maßnahme besteht, die auf eine breite Beteiligung der Weinbaubetriebe abzielt (Basismodul BASIC) sowie aus sehr gezielten fakultativen Optionen (ERO, HERB, BIODIV, ORG). Eine besondere Aufmerksamkeit wird Weinbergen mit sehr steilen Hängen und Terrassen mit Trockenmauerwerk gewidmet.

Die vom Winzer eingegangene Verpflichtung bezieht sich auf seinen gesamten Betrieb (seine gesamte luxemburgische Betriebsfläche) und nicht nur auf einen Teil seiner Parzellen.

Die Maßnahme besteht aus mehreren Bedingungen, die unter den folgenden Kategorien zusammengefasst werden können: Weiterbildung, Dokumentation und integrierter Landbau, Landschaftspflege, Düngung, Bodenbedeckung, Pflanzenschutz und Aufrechterhaltung aller Weinberge.

Die Förderprämie zum Einstieg in einen nachhaltigen und umweltfreundlichen Weinbau ist eine Fortsetzung der vorherigen Bemühungen im Rahmen der Landschaftspflegeprämie.

Mittelherkunft

Die Agrarumwelt- und Klimamaßnahme „Förderprämie zum Einstieg in einem nachhaltigen und umweltfreundlichen Weinbau“ wird zu 20 % aus gemeinschaftlichen Mitteln (Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft - EGFL) und zu 80 % aus nationalen Mitteln (Fonds d’orientation économique et sociale pour l’agriculture) finanziert.

Zuwendungsempfänger

Empfänger sind Winzer, die ihre Betriebsführung und landwirtschaftlichen Tätigkeiten an den Regeln der Maßnahme ausrichten.

Förderfähige Maßnahmen

Prämienfähig sind sämtliche in Luxemburg genutzte Weinberge.

Die topografische Lage der Weinbauparzellen (Hanglage, Terrasse, Mechanisierungspotenzial) wird als Hauptinstrument für die Ausrichtung der Maßnahme verwendet.

Fördervoraussetzungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen am Programm

Der Winzer muss einen Antrag zur Teilnahme einreichen.

Es wurde kein wiederholter Verstoß gegen die erweiterte und soziale Konditionalität im Kulturjahr vor dem ersten Verpflichtungsjahr festgestellt.

Die Mindestanforderungen der Phosphordüngung wurden im Kulturjahr vor dem ersten Verpflichtungsjahr eingehalten.

Jährliche Voraussetzungen zur Prämienberechtigkeit

Der Antragsteller muss aktiver Winzer sein (siehe Merkblatt „Aktiver Landwirt“).

Die Bestätigung an der Teilnahme muss jährlich im Flächenantrag erfolgen. Eine Nicht-Bestätigung wird als eine vorzeitige Beendigung der Verpflichtung angesehen.

Der Antragsteller erfüllt die Anforderungen der erweiterten und sozialen Konditionalität.

Der Betrieb hält zusätzliche Mindestanforderungen für Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln für alle Agrarumwelt- und Klimaprogramme ein.

Die Mindestteilnahmedauer beträgt 5 Jahre, während denen die spezifischen Auflagen (ausführliche Auflistung finden Sie im Merkblatt unter „Mehr dazu“) eingehalten werden müssen.

Das Programm besteht aus einer Basisprämie, für deren Genuss verschiedene Bedingungen auf sämtlichen Weinbergsparzellen des Betriebes erfüllt werden müssen. Fakultativ kann der Betrieb zudem noch parzellenspezifisch an einer optionalen Agrarumwelt- und Klimamaßnahme („Option“) teilnehmen.

Art und Höhe der Förderung

Der jährliche Finanzrahmen für die Förderprämie zum Einstieg in einen nachhaltigen und umweltfreundlichen Weinbau beträgt 1.300.000 €.

Die Prämienhöhe staffelt sich voraussichtlich wie folgt:

Option Zone Name Option Prämienbetrag

BASIC

I

Integrierter Anbau

400 €/ha

II

500 €/ha

III

700 €/ha

IV

Erhalt des Weinbergs im integrierten Anbau

3.500 €/ha

V

3.500 €/ha

ERO

III

Schutz vor Erosion in steilen Weinbergen

1.100 €/ha

HERB

I

100%ige Reduzierung des Herbizideinsatzes

500 €/ha

II

600 €/ha

III

650 €/ha

IV

780 €/ha

V

780 €/ha

BIODIV

I

Erhöhung der Anzahl bestäubender Insekten und der Bodenfruchtbarkeit durch die Anlage von Blühmischungen

200 €/ha

II

230 €/ha

III

260 €/ha

ORG

I

Organischen Dünger pflanzlichen Ursprungs in Weinbauböden ohne organische Substanz.

450 €/ha

II

500 €/ha

III

800 €/ha

Antragstellung

Die Antragstellung geschieht ausschließlich über zwei Vorgänge auf MyGuichet.lu. Hierfür muss sich der Antragsteller einen zertifizierten beruflichen Bereich einrichten. Die Antragstellung kann jedoch auch durch eine Drittperson erfolgen. Die Vorgänge sind:

  1. Antrag zur Teilnahme:  Dies geschieht mithilfe des Vorgangs „Erstantrag für eine AUKM-Verpflichtung“. Der Antrag muss spätestens am 30. September eingereicht werden, damit am 1. November desselben Jahres die Teilnahme am Programm beginnen kann.
  2. Jährliche Bestätigung im Rahmen des Flächenantrags/der Weinbaukarteierhebung: Dies geschieht mithilfe des Vorgangs „Flächenantrag und Weinbaukarteierhebung“. Für die Bestätigung klickt der Antragstellung auf der Seite „Bestätigung mehrjähriger Maßnahmen“ die Regelung an.

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