Junglandwirteprämie (502)

Ziel der Beihilfe

Die Beihilfe wendet sich ausschließlich an Junglandwirte, Jungwinzer und Junggärtner, welche sich neu und zum ersten Mal auf einem Betrieb installieren. Sie soll als finanzielle Unterstützung die Junglandwirte / Jungwinzer / Junggärtner bei einer Betriebsübernahme entlasten. Ferner soll ein Generationswechsel in der Landwirtschaft, im Weinbau sowie im Gartenbau gefördert werden.

Mittelherkunft

Die Junglandwirteprämie ist eine Direktzahlung. Direktzahlungen werden zu 100 % aus gemeinschaftlichen Mitteln finanziert [Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL)].

Zuwendungsempfänger

Empfänger sind Junglandwirte, die am Schlussdatum zur ersten Beantragung der Prämie höchstens 39 Jahre alt sind.

Diese Prämie kann von Junglandwirten in Anspruch genommen werden, welche seit höchstens 5 Jahren erstmals die Leitung eines Betriebes in Luxemburg übernehmen. Dies setzt voraus, dass alle gesetzlich gestellten Rahmenbedingungen zur Erstinstallierung eingehalten sind.

Förderfähige Maßnahmen

Die Junglandwirte ist eine zusätzliche Beihilfe zur Basisprämie. Nebst den Maßnahmen in der 2. Säule fördert sie den Generationswechsel durch eine Entschädigung der anfallenden Kosten bei der Übernahme der Betriebsleitung.

Fördervoraussetzungen

Der Antragsteller muss aktiver Landwirt sein.

Der Antragsteller erfüllt die Anforderungen der erweiterten und sozialen Konditionalität.

Die Prämie kann nur einmal pro Betrieb gewährt werden, auch wenn weitere Junglandwirte auf demselben Betrieb zur selben Zeit oder nacheinander an der Betriebsleitung teilnehmen. Sollte der erste Junglandwirt die Beihilfe nicht beantragt haben, so kann der Folgende die Prämie erhalten.

Die Junglandwirteprämie ist eine zusätzliche Prämie (Top up) zur Basisprämie. Demnach muss der Antragsteller Anspruch auf die Basisprämie haben.

Die Beihilfe kann bis zu 5 Jahre nach dem Datum der Leitungsübernahme oder der Teilnahme an der Betriebsleitung nachträglich beantragt werden.

Junglandwirte, welchen in den Jahren 2019 - 2022 die Junglandwirteprämie zum ersten Mal erteilt wurde, bleiben bis zur Beendigung Ihres 5-Jahresförderzeitraums in den Jahren 2023 – 2026 förderfähig.

Ausführlichere Bestimmungen finden Sie im Merkblatt unter „Mehr dazu“.

Art und Höhe der Förderung

Der Zuschuss ist im Prinzip ein einheitlicher Pauschalbetrag von schätzungsweise 6.660 € pro Jahr.

Der Finanzrahmen für die Junglandwirteprämie beträgt 732.600 €. Übersteigt der Gesamtbetrag sämtlich gewährter Zuschüsse den vorgesehenen Finanzrahmen, so werden die Beihilfebeträge je Begünstigter in diesem Jahr anteilsmäßig verringert.

Antragstellung

Die Antragstellung geschieht ausschließlich mithilfe des Vorgangs „Flächenantrag und Weinbaukarteierhebung“ auf MyGuichet.lu. Hierfür muss sich der Antragsteller einen zertifizierten beruflichen Bereich einrichten. Die Antragstellung kann jedoch auch durch eine Drittperson erfolgen. Die Junglandwirteprämie wird durch entsprechendes Anklicken auf der Seite „Auswahl jährlicher Prämien“ beantragt.

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