Umverteilungsprämie (504)

Ziel der Beihilfe

Ziel der Unterstützung ist eine ausgewogenere Verteilung der Unterstützung zugunsten mittelgroßer Familienbetriebe. Die Unterstützung soll in gerechter Weise auf die Betriebe ausgerichtet werden, die sie am dringendsten benötigen:

  • Ausrichtung der Umverteilungszahlung auf landwirtschaftliche Betriebe, die von der landwirtschaftlichen Tätigkeit leben. Der angestrebte Effekt für kleinere Landwirte (unter 30 ha) ist neutral (im Durchschnitt kein Gewinn, kein Verlust);
  • Ausrichtung der Umverteilungszahlung auf Betriebe mit geringerem Einkommen;
  • Ausrichtung der Umverteilungszahlung auf traditionelle Familienbetriebe.

Mittelherkunft

Die Umverteilungsprämie ist eine Direktzahlung. Direktzahlungen werden zu 100 % aus gemeinschaftlichen Mitteln finanziert [Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL)].

Zuwendungsempfänger

Empfänger sind Landwirte, die Anspruch auf die Basisprämie haben.

Förderfähige Maßnahmen

Die Umverteilung unterstützt den Erhalt von mittelgroßen Familienbetrieben.

Fördervoraussetzungen

Der Antragsteller muss aktiver Landwirt sein.

Der Antragsteller erfüllt die Anforderungen der erweiterten und sozialen Konditionalität.

Die Umverteilungsprämie ist eine zusätzliche Prämie (Top up) zur Basisprämie. Demnach muss der Antragsteller Anspruch auf die Basisprämie haben. Die Anzahl an gehaltenen Basisprämienansprüche ist jedoch nicht maßgebend für die Bestimmung des Umverteilungsprämienbetrags.

Ausführlichere Bestimmungen finden Sie im Merkblatt unter „Mehr dazu“.

Art und Höhe der Förderung

Die Beihilfe ist eine variable Hektarbeihilfe, die je nach Bereich der förderfähigen Flächen variiert:

  • Von 0 bis 30 Hektar: 30 €/ha
  • Von 30,01 bis 70 Hektar: 70 €/ha
  • Flächen über 70 Hektar: Es wird keine Beihilfe gewährt.

Betriebe mit mehr als 70 Hektar landwirtschaftlicher Fläche erhalten demnach die Beihilfe für die ersten 70 Hektare. Der Finanzrahmen für die Umverteilungsprämie wird auf 3.896.230 € festgesetzt.

Antragstellung

Die Antragstellung geschieht ausschließlich mithilfe des Vorgangs „Flächenantrag und Weinbaukarteierhebung“ auf MyGuichet.lu. Hierfür muss sich der Antragsteller einen zertifizierten beruflichen Bereich einrichten. Die Antragstellung kann jedoch auch durch eine Drittperson erfolgen. Die Umverteilungsprämie wird durch entsprechendes Anklicken auf der Seite „Auswahl jährlicher Prämien“ beantragt.

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