Dauergrünland

Erhalt von Dauergrünland

In der erweiterten Konditionalität (GLÖZ 1) ist der Umbruch von Dauergrünland genehmigungspflichtig. Eine entsprechende Genehmigung kann in folgenden Fällen erteilt werden:

(1) Eine einjährige Erneuerung von Dauergrünland (Antrag Du-a):

Die Erneuerung ist begrenzt auf:

  • 6 ha der Dauergrünlandfläche des Betriebs, wenn diese kleiner ist als 60 ha,
  • 10 % der Dauergrünlandfläche des Betriebes, wenn diese größer ist als 60 ha.

(2) Eine dauerhafte Umwandlung in Ackerland mit gleichzeitiger Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland (Antrag Du-b):

  • 6 ha der Dauergrünlandfläche des Betriebs, wenn diese kleiner ist als 60 ha,
  • 10 % der Dauergrünlandfläche des Betriebes, wenn diese größer ist als 60 ha.

In diesem Fall müssen mindestens 95 % der umgepflügten Fläche auf einer Ackerfläche mittels entsprechender Grünlandmischung neu angelegt werden.

(3) Eine dauerhafte Umwandlung in Ackerland ohne gleichzeitige Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland ist in folgenden Fällen möglich (Antrag Du-c):

  • Im Falle einer Umstellung der Betriebsausrichtung;
  • wenn die Betriebsausrichtung sich nicht für die Bewirtschaftung von Dauergrünland eignet;
  • bei einer amtlich anerkannten Flurbereinigung.

Erhalt von umweltsensiblem Dauergrünland

Umweltsensibles Dauergrünland darf nicht umgewandelt oder gepflügt werden. Dies schließt eine Erneuerung durch Umbruch und Neueinsaat mit ein.

Laut der erweiterten Konditionalität (GLÖZ 5 und 9) und der Förderprämie zum Einstieg in eine nachhaltige und umweltfreundliche Landwirtschaft gelten als umweltsensibles Dauergrünland folgende Flächen:

Elektronischer Antrag zur Erneuerung oder zum Umbruch von Dauergrünland

Anträge zur Erneuerung oder zum Umbruch von Dauergrünland können über MyGuichet.lu eingereicht werden.

Hier geht es zum entsprechenden Vorgang auf MyGuichet „Einen Antrag auf das Pflügen von Dauergrünland stellen“.

Vorteil der elektronischen Meldung ist die Möglichkeit, die beantragte Fläche auf einer Karte mit aktuellstem Orthophoto auswählen oder einzeichnen zu können, was zu einer eindeutigen Beantragung führt, sowie eine zügigere Übermittlung an die hierfür zuständige Abteilung (SER - Division des paiements directs).

Die bestehenden Papierformulare zur Beantragung einer Erneuerung oder eines Umbruchs von Dauergrünland bleiben auch weiterhin verfügbar.

Zum letzten Mal aktualisiert am