Gekoppelte Leguminosenprämie (503)

Ziel der Beihilfe

Die gekoppelte Leguminosenprämie ist eine an die Fläche gekoppelte finanzielle Unterstützung für interessierte Landwirte. Sie soll einen Anreiz zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Anbaus dieser Kulturen schaffen.

Mittelherkunft

Die gekoppelte Leguminosenprämie ist eine Direktzahlung. Direktzahlungen werden zu 100 % aus gemeinschaftlichen Mitteln finanziert [Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL)].

Zuwendungsempfänger

Empfänger sind Landwirte, die förderfähige Leguminosen in Reinsaat oder in Mischungen mit Getreide oder Gräsern anbauen.

Förderfähige Maßnahmen

Die förderfähige Maßnahme ist der Anbau an Leguminosen.

Fördervoraussetzungen

Der Antragsteller muss aktiver Landwirt sein.

Der Antragsteller erfüllt die Anforderungen der erweiterten und sozialen Konditionalität.

Die Flächen, für die eine Prämie beantragt wird, müssen nach den ortsüblichen Normen mit Leguminosen angebaut werden.

Werden Leguminosen in Mischung mit Getreide/anderen Futterpflanzen ausgesät, wird die Prämie gezahlt, sofern die Mischung überwiegend aus Leguminosen besteht.

Ausführlichere Bestimmungen finden Sie im Merkblatt unter „Mehr dazu“.

Art und Höhe der Förderung

Der jährliche Finanzrahmen für die gekoppelte Leguminosenprämie wird für den Zeitraum 2023 – 2027 von 160.000 € auf 320.000 € erhöht.

Die Prämienhöhe beträgt voraussichtlich 128 €/ha. Dieser Betrag gilt für eine Referenzfläche von 2.500 Hektar. Übersteigt die förderfähige Gesamtfläche diese Referenzfläche, so wird die Prämie pro Hektar anteilsmäßig verringert.

Antragstellung

Die Antragstellung geschieht ausschließlich mithilfe des Vorgangs „Flächenantrag und Weinbaukarteierhebung“ auf MyGuichet.lu. Hierfür muss sich der Antragsteller einen zertifizierten beruflichen Bereich einrichten. Die Antragstellung kann jedoch auch durch eine Drittperson erfolgen. Die gekoppelte Leguminosenprämie wird durch entsprechendes Anklicken auf der Seite „Auswahl jährlicher Prämien“ beantragt.

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