Auflagen für Futtermittelbetriebe
Die Futtermittelunternehmer in Luxemburg müssen sicherstellen, dass auf allen ihrer Kontrolle unterstehenden Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen gemäß den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften, dem mit ihnen im Einklang stehenden nationalen Recht und der guten Verfahrenspraxis gearbeitet wird. Sie stellen insbesondere sicher, dass die...